Unfallversicherung Leistungen
Wenn man sich über die Leistungen aus einer Unfallversicherung kundig machen möchte, dann muss man zunächst einmal den Unterschied zwischen der gesetzliche und der privaten Unfallversicherung klären. Im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung liegen die Leistungen von Anfang an klar auf der Hand. Der Träger dieser Versicherung – die Berufsgenossenschaft – will mit all seinen Leistungen erreichen, dass der Verunfallte wieder in vollem Umfang arbeitsfähig wird. Dazu wird im medizinischen Bereich alles unternommen, und wenn es nötig ist, werden auch alle zur Verfügung stehenden Rehabilitationsmaßnahmen durchgeführt. Die üblichen Zuzahlungen für Klinikaufenthalt und andere Bereiche entfallen dabei vollkommen. Sobald die Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt ist, enden auch die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Wenn man sich nun der Absicherung aus dem privaten Bereich zuwendet, werden die Unterschiede sehr schnell deutlich.
Eine private Unfallversicherung hat nicht nur eine weltweite Gültigkeit rund um die Uhr, sondern auch komplett andere Leistungen. Hier geht es darum, dass der Versicherungsnehmer im Falle eines Unfalls eine finanzielle Entschädigung von der Versicherung erhält. Als Maßstab wird dabei die Invaliditätsleistung genommen. Dies ist die Summe, die die versicherte Person bei 100 % Invalidität erhalten würde und besteht in einer einmaligen Zahlung. Es ist ebenfalls möglich, zu den garantierten Leistungen auch noch eine Unfallrente einzuschließen. Die garantierten Leistungen beinhalten die Bergungskosten und die Kosten für kosmetische Operationen. Zusätzlich kann man sich ein Unfallkrankenhaustagegeld zusichern lassen. Obwohl man niemals vom schlimmsten Fall ausgehen möchte, sollte man nie auf den Einschluss einer Todesfallsumme verzichten. Dabei hat diese Leistung gleich eine doppelte Bedeutung. Natürlich ist sie zum einen dafür gedacht, dass im Fall der Fälle die Hinterbliebenen eine Entschädigung erhalten. Allerdings dient die Todesfallsumme auch als Grundlage für Vorauszahlungen aus der Unfallversicherung. Eine solche Zahlung erhält die zu entschädigende Person nämlich immer nur bis zur Höhe der Todesfallsumme, weshalb man auch bei der Höhe der Todesfallsumme eine kluge Entscheidung treffen sollte.
