Unfallschutz

Der Unfallschutz genießt in Deutschland, – anders als in vielen benachbarten Ländern, – hohe Priorität. Zu verdanken ist dies in erster Linie den Gewerkschaften, die in langer und mühseliger Überzeugungsarbeit dafür gesorgt haben, dass der Unfallschutz zu einem Grundrecht für Arbeiter an potenziell gefährlichen Arbeitsplätzen geworden ist.

Unfallschutz bedeutet nicht lediglich Schutz etwa vor herabfallenden Trümmern durch eine Helmpflicht auf Baustellen, was sicher die am deutlichsten sichtbare Maßnahme zum Schutz der Beschäftigten ist. Zum Unfallschutz im erweiterten Sinn zählen ebenso der Gehörschutz, das Tragen von Sicherheitsschuhen mit Stahlkappen sowie, – sehr zum Mißfallen vieler Beschäftigter, – auch ein Verbot von Alkohol am Arbeitsplatz.

Einschlägige Arbeitgeber wie etwa Bauunternehmer sind in Deutschland verpflichtet, den Unfallschutz durch Sicherheitsingenieure und auch Betriebsärzte zu gewährleisten. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Zahl der Unfälle zu minimieren und die Unversehrtheit der Beschäftigten soweit als möglich zu gewährleisten. Auch die meist gewerkschaftlich organisierten Betriebsräte kümmern sich um sicherheitsrelevante Themen zum Wohle der Belegschaft.

Die Maßnahmen zur Unfallverhütung sind indes nicht nur für den Arbeitgeber bindend: Auch die Arbeitnehmer sind per Vertrag verpflichtet, Maßnahmen zum Unfallschutz zu befolgen, was etwa Rauch- oder Alkoholverbote ebenso beinhaltet wie das Tragen entsprechender Schutzkleidung oder eines Gehörschutzes. Sowohl die Berufsgenossenschaften als auch die jeweiligen Betriebsräte sowie ab einer Unternehmensgröße von mehr als 20 Personen auch ein Sicherheitsbeauftagter wachen über die Einhaltung der Maßnahmen zum Unfallschutz.
Im Fall eines gravierenden Verstoßes gegen die Vorschriften können den Unternehmern empfindliche Geldbußen, den Mitarbeitern aber Abmahnungen bis im extremen Fall sogar hin zur fristlosen Kündigung drohen.

Die genannten Maßnahmen haben sich in Deutschland als überaus effizient erwiesen. Die Unfallschäden sind hierzulande weitaus geringer als in vergleichbaren Ländern, die auf eine entsprechende Gesetzgebung verzichten.

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