Private Unfallversicherung
Als unternehmungslustiger Mensch, der sich obendrein auch noch gern sportlich betätigt, läuft man schneller Gefahr sich zu verletzen. Daher empfiehlt es sich für solche Fälle vorzusorgen, und zwar mit einer Unfallversicherung. Als Arbeitnehmer genießt man zwar einen Schutz aus der gesetzlichen Unfallversicherung, dieser gilt jedoch nicht für den privaten Bereich. Wer also einen Unfall in seiner Freizeit erleidet, der kann von der Berufsgenossenschaft keinerlei Leistung erwarten. Hier hilft nur der Abschluss einer privaten Unfallversicherung. Diese Versicherung gewährt dem Versicherungsnehmer einen Unfallschutz, der weltweit gültig ist. Dabei läuft der Schutz auch 24 Stunden also rund um die Uhr und man kann die private Unfallversicherung auch dann in Anspruch nehmen, wenn man eine Leistung aus der Gesetzlichen zu erwarten hat. Der wesentliche Unterschied liegt darin, dass bei der privaten Unfallversicherung eine finanzielle Entschädigung an den Versicherten gezahlt wird, während man bei der Gesetzlichen eine verbesserte ärztliche Versorgung erwarten kann.
Ein weiterer Unterschied, den man nicht außer Acht lassen sollte, liegt in der Tatsache, dass man diese Versicherung im privaten Bereich selbst bezahlen muss. Die Beiträge zur Berufsgenossenschaft hingegen trägt zu 100 % der Arbeitgeber. Damit wird auch eine gewisse Wertigkeit festgelegt, denn die gesetzliche Unfallversicherung springt bei einem Arbeitsunfall immer ein, weil der Arbeitgeber zum Abschluss einer solchen verpflichtet ist. Wer sich jedoch zusätzlich privat absichern möchte, der tut dies vollkommen freiwillig. Dafür kann man auch selbst entscheiden, in welcher Höhe die finanziellen Entschädigungen ausfallen. Das macht sich für den Versicherungsnehmer auch im Beitrag bemerkbar, je höher die Leistungen, desto höher der Beitrag. Dafür liegt aber auch das Ziel der Unfallversicherung darin, dass der Versicherungsnehmer im Schadenfall eine finanzielle Entschädigung erhält. Diese beinhaltet in der Regel eine einmalige Zahlung – der Invaliditätsleistung – und kann bei dauerhaften Schäden auch eine lebenslange monatliche Unfallrente zur Folge haben. Zusätzlich kann es auch zur Zahlung eines Unfallkrankenhaustagegelds kommen.
