Kinderunfallversicherung

Die Kinderunfallversicherung ist eine gute Ergänzung des Schutzes über die gesetzliche Unfallversicherung. Diese leistet nur, wenn Kinder im Kindergarten oder in der Schule beziehungsweise auf den Wegen dorthin verunglücken, Freizeitunfälle sind dabei ausgeschlossen. Die private Kinderunfallversicherung erweitert den Versicherungsschutz auch auf den kompletten Freizeitbereich und leistet in der Regel auch bei Unfällen in der Schule oder dem Kindergarten.

Kinder haben ein höheres Risiko

Kindern passieren im Vergleich zu Erwachsenen häufiger Unfälle, da sie die Folgen ihres Handelns noch nicht immer richtig einschätzen können und ohne einen zusätzlichen Versicherungsschutz kann ein schwerer Unfall mit bleibender Invalidität nicht nur das Leben des Kindes beeinträchtigen, sondern auch ein großes Loch in die Kasse der Eltern reißen. Die Kinderunfallversicherung leistet bei Unfällen entweder eine Einmalzahlung in Höhe der Versicherungssumme oder aber eine lebenslange monatliche Unfallrente. Die Eltern des Kindes können entweder nur eine oder beide Leistungsarten in einem Vertrag vereinbaren.

Mit der monatlichen Unfallrente erhält das Kind ein dauerhaftes Grundeinkommen, das ihm zumindest den Lebensunterhalt sichert, wenn es aufgrund der Invalidität nicht in der Lage ist, später einen Beruf zu ergreifen und so selbst für sich zu sorgen. Mit der einmaligen Zahlung erhalten die Eltern die Möglichkeit, notwendige Umbauten und teure Therapien zu bezahlen.

Zusätzliche Leistungen

Die Kinderunfallversicherung leistet nicht nur die vereinbarten Zahlungen bei einer bleibenden Invalidität, sie übernimmt darüber hinaus auch noch weitere Kosten. So werden zum Beispiel Bergungs- und Rettungskosten nach einem Unfall bezahlt. Einige Versicherer bieten auch eine Kurbeihilfe und übernehmen die Kosten für Schönheitsoperationen nach einem Unfall. Gegen Beitragszuschlag leisten einige Versicherer auch bei Unfällen, bei denen keine bleibende Invalidität zu erwarten ist, aber Knochen gebrochen wurden. Dieses sogenannte Gipsgeld wird einmalig gezahlt und liegt in der Regel bei 500 € – 1.500 €.

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