BU Versicherung

BU Versicherung

Die BU Versicherung schützt das Risiko einer Berufsunfähigkeit ab, die bei immer mehr Arbeitnehmern vor dem Erreichen der Altersrente trifft. Ohne diese Absicherung besteht ein enormes finanzielles Risiko. Die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit sind psychische Erkrankungen oder Erkrankungen des Bewegungsapparates. Die Folge: Der bisherige Beruf kann nicht mehr ausgeübt werden, das bisherige Einkommen verringert sich oder entfällt ganz und die Existenzgrundlage für die Familie ist nicht mehr gesichert.

Finanzielle Vorsorge für den Ernstfall

Mit einer BU Versicherung können Arbeitnehmer finanziell vorsorgen. Besonders wichtig ist die BU Versicherung für Arbeitnehmer, die erst in den Berufsalltag starten sowie für alle Arbeitnehmer, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind. Der Kreis der heutigen Berufsstarter kann im Fall einer Berufsunfähigkeit in den ersten fünf Jahren nicht auf eine staatliche Berufsunfähigkeitsrente hoffen, da die Mindesteinzahlungsdauer von fünf Jahren in die Sozialversicherung noch nicht erfüllt ist. Und Arbeitnehmer, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden, erhalten eine Rente vom Staat nur noch unter bestimmten Voraussetzungen. Diese staatliche Rente wird nur gezahlt, wenn der Versicherte weniger als drei bzw. weniger als sechs Stunden am Tag einer Arbeit nachgehen kann. Maximaler Auszahlbetrag sind 50 Prozent des letzten Nettoeinkommens.

Versicherungsbeiträge vergleichen

Eine private BU Versicherung zahlt im Schadensfall eine Berufsunfähigkeitsrente. Die Höhe der Rente kann der Versicherte bei Vertragsbeginn selbst festlegen. Sie sollte in etwa das Niveau des bisherigen Einkommens haben. Die Höhe der versicherten BU Rente (beispielsweise 1.000 Euro oder 1.500 Euro) beeinflusst die Höhe der Versicherungsprämie. Auch das Alter bei Versicherungsbeginn und die Laufzeit der Versicherung haben Einfluss auf die Prämienberechnung. Allgemein gilt: Je früher eine BU Versicherung abgeschlossen wird, desto günstiger ist der monatliche Beitrag.

Besondere Versicherungsbedingungen

Damit die Versicherung auch tatsächlich im Fall der Berufsunfähigkeit die vereinbarte Rente auszahlt, sollte in den Bedingungen kein abstrakter Verweis in einen anderen Beruf enthalten sein. Auch sollte für die Auszahlung eine ärztliche Prognose von sechs Monaten ausreichen.

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