Berufsunfähigkeitsrente

Eine Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Die Berufsunfähigkeit ist von der Erwerbsunfähigkeit zu unterschieden, bei welcher nicht nur die Ausübung des bisherigen Berufs, sondern auch jeder anderen Berufstätigkeit unmöglich ist.

Der gesetzliche Anspruch im Fall einer Berufsunfähigkeit

Mit Inkrafttreten des Rentenreformgesetzes am 01.01.2001 wurde eine staatliche Berufsunfähigkeitsrente weitestgehend abgeschafft. Vorher erhielten Arbeitnehmer im Fall einer Berufsunfähigkeit eine Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von etwa 60 % ihres letzten Bruttoeinkommens von der gesetzlichen Rentenversicherung. Jetzt haben nur noch vor dem 02.01.1961 geborene Versicherte einen Anspruch auf eine anteilige Berufsunfähigkeitsrente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Später geborene Personen erhalten heute eine Erwerbsminderungsrente, sofern in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet wurden. Ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht allerdings nur bei Erwerbsunfähigkeit, nicht bei Berufsunfähigkeit. Daher leistet die gesetzliche Rentenversicherung keine Rentenzahlungen, sofern auch eine andere Tätigkeit ausgeübt werden kann (abstrakte Verweisung). Ob ein Erhalt des bisherigen Lebensstandards mit einer anderen Tätigkeit möglich ist, ist hierbei unerheblich. Eine Erwerbsunfähigkeit liegt im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung vor, sofern der Betroffene weniger als 6 Stunden täglich arbeiten kann. Bei einer Arbeitsfähigkeit zwischen 3 und 6 Stunden täglich wird eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung geleistet. Die Höhe der Rente beträgt in diesem Fall ca. 20 % des letzten Bruttoeinkommens. Eine Rente wegen vollständiger Erwerbsminderung in Höhe von ca. 40 % des letzten Bruttoeinkommens wird erst bei einer Arbeitsfähigkeit unter 3 Stunden pro Tag gezahlt.

Zusätzliche Absicherung mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung

Wer sich also für den Fall einer Berufsunfähigkeit absichern möchte, sollte eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Diese zahlt eine vertraglich vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente, wenn die Arbeitsfähigkeit für den vorher ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen auf 50 % oder weniger gesunken ist. Eine abstrakte Verweisung auf eine andere Berufstätigkeit wird gewöhnlich vertraglich ausgeschlossen.

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