Pflegeversicherung
Die gesetzliche Pflegeversicherung wurde 1995 als fünfter Bestandteil der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland eingeführt. Sie kommt anteilig für Pflegekosten bei häuslicher oder (teil-)stationärer Pflege auf. Die Leistungssätze sind in drei Stufen gegliedert, hinzu kommt eine gesonderte Leistungsstufe für Demenzkranke.
